Das deutsche Rechtssystem


Laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt es in Deutschland über 1.100 Gerichte (Stand 2.4.2014). Es gibt Verwaltungsgerichte, Gerichte für Sozialangelegenheiten, Bundesgerichte, Amtsgerichte usw…. Welches Gericht für welche Angelegenheit zuständig ist und welche Gerichtsinstanzen es gibt, verraten wir euch in unserem explainity-education-Clip.


QUELLE: https://www.youtube.com/watch?v=bnpmLdw4SG0

Rechtssystem


Das deutsche Rechtssystem baut auf fünf zentralen Säulen auf. Dieses sind die ordentliche (Zivil- und Strafrechtsfälle) Gerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit. Die nachstehende Grafik verdeutlicht die jeweiligen Instanzenwege innerhalb der Gerichtsbarkeiten. Der juristische Instanzenweg endet bei den fünf obersten Bundesgerichtshöfen und dem Bundesverfassungsgericht (höchstrichterliche Rechtsprechung).

QUELLE: http://www.wirtschaftslexikon24.com/e/rechtssystem/rechtssystem.htm

Rechtsordnung

Als Rechtsordnung (oder Rechtssystem) bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates. Neben dem durch die Legislative gesetzten Recht (Rechtsetzung) gehört zur staatlichen Rechtsordnung auch das Gewohnheitsrecht und die Gesetzesauslegung durch die Judikative (Rechtspflege), sodann die zwangsweise Durchsetzung des Rechts mit Hilfe der Staatsgewalt (insbesondere durch die Polizei oder den Gerichtsvollzieher, der auch privatrechtliche Ansprüche durchsetzt).

Recht, das durch staatliches Gewaltmonopol garantiert und durchsetzbar ist, unterscheidet sich von vorstaatlichen („primitiven“) Rechtsordnungen, die lediglich auf Moral, Sitte und Tradition beruhen, deren Ansprüche und Pflichten also nicht über eine unabhängige zentrale Staatsgewalt durchgesetzt werden können. Auch das Völkerrecht stellt eine vorstaatliche Ordnung dar: „Das sogenannte Völkerrecht ist lediglich primitives Recht auf internationaler Ebene.“[1] Die Rechtsordnung eines Rechtsgebietes steht in Wechselbeziehungen zu der Wirtschaftsordnung und insgesamt zu der Gesellschaftsordnung der darin lebenden Menschen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung

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